servicedirekt


KUNDENNUMMER:

PASSWORT:

Allgemeine Gesch�ftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. nummerndirekt.de ist ein Portal der tenios GmbH. Die tenios GmbH (nachfolgend „tenios“) erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, sowie der aktuellen Besonderen Geschäftsbedingungen und Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn tenios ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der diesbezüglichen Verordnungen.

2. tenios wird dem Kunden wesentliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Besonderen Geschäftsbedingungen sowie Tarife in Textform mitteilen. tenios weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die jeweilige Änderung und auf ein ggf. bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, ansonsten gilt die Änderung nach Ablauf des Monats als genehmigt.

§ 2 Leistungen der tenios GmbH

1. tenios bietet Kommunikationsdienste an und ermöglicht dem Kunden, eigene Angebote von entgeltlichen Informationen oder anderen Inhalten (Mehrwertdiensten) bereitzustellen. tenios übernimmt hierfür die Vermittlung und den Transport der eingehenden Anrufe auf den Servicenummern zu den von dem Kunden bestimmten Zielen.

2. tenios erbringt die vom Kunden gewählten und vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

3. tenios ist berechtigt, die den vereinbarten Dienstleistungen zugrundeliegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer Beeinträchtigung der vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen führt und die Änderung der technischen Voraussetzungen zumutbar ist.

4. tenios darf sich Dritten als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von
tenios bleiben hiervon unberührt. 

§ 3 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat tenios gegenüber Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten für tenios die vom Kunden mitgeteilten Daten.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Zugangsdaten geheim zu halten und vor Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Der Kunde hat tenios über einem Missbrauch, oder über die  Weitergabe seiner Zugangsdaten unmittelbar in Kenntnis zu setzen. tenios haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen.

3. Für die Inhalte der Mehrwertdienste ist ausschließlich der Kunde gemäß § 9 Abs. 2 Teledienstgesetz (TDG) verantwortlich. tenios trifft keinerlei Verantwortung für die Inhalte des Kunden oder seiner Unteranbieter.

4. Der Kunde wird bei der Erbringung seiner Mehrwertdienste den Nutzern seine ladungsfähige Anschrift, einschließlich Name und Anschrift der Vertretungsberechtigen, sowie sämtliche nach § 6 TDG erforderlichen Informationen vorbehalten. tenios ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die in § 6 TDG genannten Informationen, sowie die ladungsfähige Anschrift des Kunden mitzuteilen.

5. Der Kunde versichert, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter (vgl. §§ 8 Abs. 2, 9 TDG) anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten verpflichten und hat für deren Einhaltung einzustehen.

6. Der Kunde wird tenios von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.

§ 4 Missbrauchsvermeidung

1. Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen (z.B. sittenwidrigen, strafbaren) Inhalte anzubieten und die angebotenen Inhalte rechtmäßig zu bewerben. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Nutzer oder potentielle Nutzer keinerlei unverlangte Werbung oder Anrufe erhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den “Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste” der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

2. Im Falle eines Verstoßes wird tenios den Kunden wegen des rechts- und vertragswidrigen Verhaltens abmahnen und zur Abhilfe des gerügten Verhaltens innerhalb von zwei Werktagen auffordern. Sofern dieser keine Abhilfe leistet, die Frist abgelaufen ist oder ein schwerwiegender Verstoß gegen Abs. 1 vorliegt (z.B. fehlende, falsche Preisinformation, Ping-Anrufe, SPAM), wird tenios die rechtswidrig genutzte Servicenummer unverzüglich abschalten.

3. Verstößt der Kunde trotz Abmahnung oder in schwerwiegender Weise inhaltlich gegen seine oben genannten Verpflichtungen, so kann tenios den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen bleibt dabei vorbehalten.

4. Verstößt der Kunde gegen eine der Verpflichtungen  aus Abs. 1, ist er zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. € 1.000 je Verstoß (Einzelfall) verpflichtet. tenios ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprüche des Kunden gegen tenios aufzurechnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Entgeltes, bzw. der von ihm beanspruchbaren Kostenerstattung oder Anbietervergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten. tenios stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen einmal im Monat in Rechnung.

2. Alle Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden per Bankabbuchung aufgrund der in der Rahmenvereinbarung erteilten Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden abgebucht. Im Falle einer Rückbelastung trägt der Kunde die von ihm ausgelösten Kosten der Rückbelastung der Lastschrift.

3. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, wegen zuviel gezahlter Beträge, werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

4. tenios ist berechtigt, die Erbringung ausstehender Einzelleistungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch Einzahlung des Betrages bei einem von tenios benanntem Geldinstitut abhängig zu machen. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Verlangens nicht erbracht, kann tenios den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann tenios Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Zahlungsverzug wird tenios eine Bearbeitungspauschale von € 25,- für Mahnungen in Rechnung stellen. Diese ist unabhängig von der Anzahl und Höhe der offenen Forderungen, sowie der Mahnungen.

6. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

7. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang, bei der auf der Rechnung bezeichneten Stelle zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

§ 6 Gewährleistung

1. tenios gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb von Telekommunikationsanlagen. Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, sofern tenios die Störung innerhalb des auf die Störungsmeldung folgenden Werktags beseitigt hat. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere Rücktritt, sind ausgeschlossen, soweit tenios nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder der Termin oder die Eigenschaft nicht zugesichert hat.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von tenios nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von TK-Netzen und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. tenios übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen.

3. Ereignisse höherer Gewalt, die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen tenios, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung, sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch tenios unverschuldet sind. tenios wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

§ 7 Störungsbeseitigung

1. Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und Störungen unverzüglich tenios meldet. Der Kunde wird allgemein bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang mitwirken. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei der Anschlussverfügbarkeit und den Reaktionszeiten zugunsten von tenios berücksichtigt.

2. tenios übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen von tenios, die zurückzuführen sind auf a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das von tenios genutzte Telekommunikationsnetz und die erforderlichen Übertragungswege; b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an Telekommunikationsnetze; c) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an genutzte Telekommunikationsnetze durch den Kunden oder Dritte; oder d) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der tenios erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte, sofern sie nicht auf einem Verschulden von tenios beruhen.

3. Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten von ihm zu tragen.

4. Die Störungsbeseitigung der an den Anschlüssen von tenios angeschlossenen Endeinrichtungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

§ 8 Haftung

1. Wird der Kunde von seinen eigenen Kunden wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen und hat tenios hierfür im Innenverhältnis einzustehen, dann haftet tenios gem. § 3 TKV höchstens bis zu einem Betrag von EUR 12.500,00 je Schadensfall pro Drittkunde. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden des Vertragspartners ist die Haftung auf EUR 10 Mio. je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund des selben schadensverursachenden Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Für alle anderen Vermögensschäden gilt, dass die Haftung von tenios auf einen Betrag von EUR 12.500,00 je Schadensfall begrenzt ist.

2. Andere Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden, haftet tenios für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbarer Schaden wird ein Betrag in Höhe von EUR 12.500,- angenommen.

3. Soweit die Haftung von tenios wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von tenios.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber tenios aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden gleichfalls nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen tenios an Dritte abzutreten. Die Rechte aus § 354 a HGB bleiben unberührt.

2. tenios behält sich vor, bestehende Forderungen gegen den Kunden aus diesem oder anderen Verträgen mit den zu zahlenden Vergütungen aufzurechnen und die Überweisungen entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen zu kürzen.

3. tenios ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden oder seine Unterkunden anhängig ist. tenios hat die zurückgehaltenen Vergütungen unverzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens an den Kunden auszuzahlen. Die bei der Einbehaltung bei tenios entstehenden Kosten werden an den Kunden weitergegeben.

4. tenios behält sich vor, erteilte Rechnungen zu widerrufen, sofern nach Rechnungsstellung die in Absatz 3 genannten Umstände eintreten, bzw.

tenios bekannt werden. tenios wird auf diesen Widerrufsvorbehalt in den Rechnungen gesondert hinweisen.

§ 10 Datenschutz und Urheberrechte

tenios wird die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gelten die Regelungen des TKG, der TDSV sowie des BDSG und TDDSG jeweils in der aktuellen Fassung.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden oder eine Auftragsbestätigung in Textform (d.h. auch Fax oder E-Mail) von tenios zustande. tenios bleibt in der Annahme der Aufträge frei. Der Vertrag kann auch durch Freischaltung oder Dienste geschlossen werden.

2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

3. Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den anderen nicht eingehalten, und die beanstandeten Mängel binnen einer gesetzten angemessenen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist.

4. tenios ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütun-gen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermitt-lungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden oder seine Unterkunden anhängig ist. tenios hat die zurückgehaltenen Vergütungen un-verzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens an den Kunden auszuzahlen. Die bei der Einbehaltung bei tenios entstehenden Kosten werden an den Kunden weitergegeben.

5. tenios behält sich vor, erteilte Rechnungen zu wider-rufen, sofern nach Rechnungsstellung die in Absatz 3 genannten Umstände eintreten, bzw. tenios bekannt werden. tenios wird auf diesen Widerrufsvorbehalt in den Rechnungen gesondert hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind in schriftlicher Form abzugeben. Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand. Abänderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2. Sollten eine oder mehrere der genannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksam gewordenen Bedingungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Bedingung zu ersetzen.

3. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Köln ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich, Köln.

4. tenios kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen übertragen.

 

Stand: 1. August 2006