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News - 27.03.2009

 

Änderungen des 0180-Nummernraum und neue Preisobergrenzen für 0180-Nummern aus Mobilunknetzen beschlossen

Der Bundestag hat am 26.03.2009 das erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.  DasGesetz müssen bevor es in Kraft treten kann noch den Bundesrat passieren. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Bundesrat sich am 15. Mai mit den Gesetzesentwürfen beschäftigt und die Gesetze Anfang bis Mitte Juni in Kraft treten. 

Folgende Änderungen wurden für 0180-Nummern beschlossen:

-  (0)180-Dienste heißen künftig nicht mehr Geteilte-Kosten-Dienste, sondern „Service-Dienste“. Die Angebote müssen in der Werbung entsprechend geändert werden.
-  (0)180-Dienste sind künftig wie folgt definiert: „Dienste, die bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind“

- Für (0)0180-Dienste kann kann eine Ausschüttung an die Anbieter direkt erfolgen.

-  Für die Dienste werden gesetzliche Preishöchstgrenzen eingeführt:
     Festnetz:         0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf 
     Mobilfunk:        0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf

-  Die Anbieter müssen künftig in der Werbung den konkreten Festnetzpreis und den Mobilfunkhöchstpreis pro Minute oder Anruf angeben.
Die Bundesnetzagentur wird den Festnetzpreis für die einzelnen Rufnummerngassen weiterhin festlegen und für den Mobilfunk bestimmen, ob die Abrechnung pro Minute oder Anruf zu erfolgen hat.

Telefonnummern mit einer 0180-Vorwahl werden vor allem für Kundenanfragen bei Unternehmen und Behörden genutzt. Wer dort mit dem Handy anruft, muss bislang mit Minutenpreise zwischen 69 und 87 Cent rechnen. Für Anrufe aus dem Festnetz gilt hingegen schon seit längerem eine Obergrenze von 14 Cent pro Minute und von 20 Cent je Anruf.

Die Konditionen für tenios Kunden ändern sich nicht. Es gelten weiterhin die Verbindungspreise und Werbekostenzuschüsse/Ausschüttungen für 0180icall. Es erfolgt keine Unterscheideung zwischen Anrufen aus dem Festnetz und Mobilfunknetz.