servicedirekt


KUNDENNUMMER:

PASSWORT:

Richtlinien Bewerbung & Preisansage

0180
In der Werbung für 0180-Dienste muss nun auf die Möglichkeit der abweichenden Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir schlagen folgende Formulierung für Ihre Werbung vor: „xy €/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk“. Weiterhin denkbar: „xy €/Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk“.

0900
In der Werbung für 0900-Dienste muss nunmehr auf die Möglichkeit der abweichenden Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir schlagen folgende Formulierung für Ihre Werbung vor: „xy €/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk“. Weiterhin denkbar: „xy €/Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk.“
Vor Inanspruchnahme eines 0900-Dienstes muss dem Anrufer der Preis kostenlos angesagt werden. Für das Festnetz übernehmen wir dies für Sie. Für Ansagen aus den Mobilfunknetzen ändert sich ebenfalls nichts, hier übernehmen die Mobilfunknetzbetreiber dies für Sie.

Die Preisobergrenze für Anrufe zu 0900-Diensten beträgt 3 €/Min. Die Endkundenpreise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen werden gemäß der Einteilung in Tarifcluster berechnet. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den oben genannten Formulierungen um Vorschläge handelt. Die konkrete sprachliche Formulierung ist jeweils dem Diensteanbieter überlassen.

0137
In der Werbung für 0137-Dienste muss nunmehr auf die Möglichkeit der abweichenden Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir schlagen folgende Formulierung für Ihre Werbung vor: „xy €/Anruf bzw. pro Minute aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk“. Weiterhin denkbar: „xy €/Anruf bzw. pro Minute Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk.“
Bei 0137-Diensten muss eine Preisansage während des Dienstes erfolgen. Diese kann auch nach dem Dienst erfolgen und muss nicht für den Anrufer kostenlos sein. Eine gängige Formulierung hierfür wäre z.B. „Dieser Anruf kostete Sie xy€ aus dem deutschen Festnetz.“ Hier muss kein Hinweis auf die Preise aus den Mobilfunknetzen erfolgen.

1118xy
In der Werbung für Auskunftsdienste muss nunmehr auf die Möglichkeit der abweichenden Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Wir schlagen folgende Formulierung für Ihre Werbung vor: „xy €/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunk“. Weiterhin denkbar: „xy €/Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk.“
Bei Auskunftsdiensten muss eine kostenlose Preisansage vor Beginn des Dienstes geschaltet werden, wenn der Auskunftsdienst mehr als 2€/Min. kostet. Diese Preisansage führen die tenios bzw. die Mobilfunknetzbetreiber durch.

Informationen:
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